Erbrechtliche Beratung

Erbschaft und Schenkung sind komplexe Themen. Um sich hierbei vor Überraschungen zu schützen empfehlen wir, dass Sie sich rechtzeitig mit der gezielten Vererbung von Vermögen und Grundbesitz auseinandersetzen.

Ein zusätzlicher positiver Effekt ist, dass bereits zu Lebzeiten solche Verfügungen steuerliche Vorteile für alle Beteiligten bringen können. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation zu analysieren und Ihre Wünsche aufzunehmen, um so die optimale Gestaltung für Sie zu finden.

Mit unserer Beratung haben Sie die Sicherheit, dass eine Optimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Ausübung aller Steuerwahlrechte und Freibeträge vorgenommen wird und so die für Sie perfekte Lösung entsteht. Zudem sorgt die rechtzeitige Regelung der Vermögensübergabe dafür, dass der Familienfrieden gewahrt wird und Streitigkeiten vermieden werden.

Leistungen

  Erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung

  Bestandsaufnahme

  Prüfung von Testamenten natürlicher Personen hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen

  Ausnutzung von Freibeträgen

  Vermögens - und Alterssicherung

  Erb-/Schenkungsverträge und deren „Begleiter“

  Eheverträge

»Sichern Sie Ihr Vermögen durch planvolles Vererben und Schenken!«
Ihr Stefan Leukart